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   OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 11 ME 342/06   

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https://dejure.org/2006,18501
OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 11 ME 342/06 (https://dejure.org/2006,18501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2006 - 11 ME 342/06 (https://dejure.org/2006,18501)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 11 ME 342/06 (https://dejure.org/2006,18501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Stand-Still-Klausel Art 13 AssoziierungsAbk EWG/TUR iVm Art 41 Abs. 1 AssoziierungsAbkEWG/TURZProt und § 21 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendung; Assoziierungsabkommen; Aufenthaltserlaubnis; Gemeinschaftsrecht; Selbständigkeit; Stand-Still-Klausel; Tätigkeit; Türkei; Zweck

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 21; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen Art. 41 Abs. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, selbständige Tätigkeit, Stillhalteklausel, Türken, Türkei, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 11 ME 342/06
    Nach dem Urteil des EuGH vom 11. Mai 2000 (C 37/38 - Savas -, InfAuslR 2000, 326) habe er daher über Art. 13 des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei i. V. m. Art. 41 des Zusatzprotokolls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, um einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen.

    Ob eine Erschwerung der Situation eines türkischen Staatsangehörigen im Verhältnis zu den Vorschriften vorliegt, die für ihn im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls galten, ist jeweils vom nationalen Gericht festzustellen (EuGH, Urt. v. 11.05.2000 - C-37/98 - Savas -, InfAuslR 2000, 326; Urt. v. 21.10.2003 - C-317/01 - und - C-369/01 - Abatay -, InfAuslR 2004, 32; Hailbronner, AuslR, Stand: Oktober 2006, Kommentierung zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei und zum Zusatzprotokoll, D 5.1 RdNr. 1 f., 21 f.; Dienelt, Aktuelle Fragen zum Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger, 2001, S. 55 f.).

    Seit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wurde der Zugang türkischer Staatsangehöriger zur selbständigen Erwerbstätigkeit im Inland daher nicht erschwert (vgl. ebenso Dienelt, a. a. O., S. 56; Huber, Neue Bewegung im Assoziationsrecht durch Stand-Still, NVwZ 2001, 1371; Gutmann, Die Stand-Still-Klausel im Assoziationsrecht - InfAuslR 2000, 318).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 11 ME 342/06
    Ob eine Erschwerung der Situation eines türkischen Staatsangehörigen im Verhältnis zu den Vorschriften vorliegt, die für ihn im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls galten, ist jeweils vom nationalen Gericht festzustellen (EuGH, Urt. v. 11.05.2000 - C-37/98 - Savas -, InfAuslR 2000, 326; Urt. v. 21.10.2003 - C-317/01 - und - C-369/01 - Abatay -, InfAuslR 2004, 32; Hailbronner, AuslR, Stand: Oktober 2006, Kommentierung zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei und zum Zusatzprotokoll, D 5.1 RdNr. 1 f., 21 f.; Dienelt, Aktuelle Fragen zum Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger, 2001, S. 55 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 11 ME 342/06
    Mangels einer klaren und eindeutigen Verpflichtung, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht noch vom Erlass weiterer Akte abhängen, kommt diesen Bestimmungen daher keine unmittelbare Wirkung zu (EuGH, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 21.07.2004 - 11 S 1303/04 -, ESVGH 55, 64).
  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 11 ME 342/06
    Bereits unter der Geltung des Ausländergesetzes 1965 war bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis bestand (BVerwGE 74, 165; Kanein, AuslR, Komm., 4. Aufl. 1988, § 1 RdNr. 58).
  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bs 196/07

    Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit

    § 21 Abs. 1 AufenthG ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass die dort in Satz 1 bis 3 normierten Voraussetzungen und die Ausübung des Ermessens dergestalt untrennbar miteinander verknüpft wären, dass stets Ermessen eröffnet und die Entscheidung nur als einheitliche Ermessensentscheidung zu treffen wäre, bei der all die genannten Voraussetzungen das behördliche Ermessen zu leiten hätten (so aber offenbar OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.12.2006, NVwZ-RR 2007, 279, 280).
  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 16 L 322/12

    Selbständige Tätigkeit; Stillstandklausel

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 11 ME 342/06 -, juris, Rn. 25 ff. m. w. N. zur rechtswissenschaftlichen Literatur.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2012 - 17 B 779/12

    Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung betreffend eine Aufenthaltserlaubnis

    Die darin weiter enthaltene, auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 14. Dezember 2006 - 11 ME 342/06 - gründende Behauptung, die Stand-Still-Klausel des Art. 41 des Zusatzprotokolls stehe der Anwendung des § 21 AufenthG nicht entgegen, da die in § 21 AufenthG für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbständigen Erwerbstätigkeit genannten Voraussetzungen sinngemäß bereits unter dem AuslG 1965 gegolten hätten, erfährt bereits in dem angefochtenen Beschluss eine Relativierung, der darauf hinweist (s. Beschlussabdruck Seite 10 erster Absatz), dass demgegenüber vertreten werde, die in § 21 Abs. 1 AufenthG genannten Voraussetzungen zur Ermöglichung einer Ermessensentscheidung seien mit der in § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 hierfür genannten Voraussetzung, dass die Anwesenheit des Ausländers keine Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtige, nicht gleichzusetzen.
  • VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21

    Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung;

    vgl. ebenso : OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 17 B 779/12 -, juris, Rn. 5 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2020 - 24 L 792/20 -, juris, Rn 46; VG Gelsenkirchen, Beschuss vom 22. Januar 2010 - 11 L 1052/09 -, juris, Rn. 38; Breidenbach, in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 29. Edition, Stand: 1. Juli 2020, § 21 AufenthG, Rn. 7; Sußmann/J. Nusser, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 21 AufenthG, Rn. 17; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 11 ME 342/06 -, juris, Rn. 16 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2010 - 11 L 1052/09

    Selbstständige Tätigkeit wirtschaftliches Interesse Niederlassungsabkommen

    Es besteht kein Grund, diese Kriterien im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 21 Abs. 2 AufenthG abweichend hiervon nicht als maßgeblich anzusehen, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 11 ME 342/06 -, NVwZ-RR 2007, 279 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 18 A 126/11

    Bedeutung des Zeitpunkts der Wiedereinreise für die Beurteilung des Vorliegens

    Verneinend Nds. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 11 ME 342/06 , NVwZ-RR 2007, 279.
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